Allgemeine Geschäftsbedingungen der EcoUnion AG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch "AGB") gelten für die Lieferung und Leistung von Wärmebildern (Thermografien), Energieausweisen (Verbrauchsausweis für Wohngebäude, Bedarfsausweis für Wohngebäude, Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude), Energie-Vor-Ort-Beratungen und EnergieEffizienz-Analysen durch die EcoUnion AG (nachfolgend auch "EcoUnion") an deren Kunden. Die Dienstleistungen werden durch Energieberater der EcoUnion sowie durch Energieberater, die mit EcoUnion in einem Kooperationsverhältnis stehen, durchgeführt.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, EcoUnion stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies steht der Vornahme von Individualabreden, welche der Schriftform bedürfen, nicht entgegen.
(3) Soweit sich die AGB der EcoUnion aus einem wichtigen Grund ändern, wird der Verbraucher auf die Änderung hingewiesen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Verbraucher mit der geänderten Fassung einverstanden ist.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Thermografien an dem vom Kunden angegebenen Gebäude und/oder die Erstellung eines Energieausweises für das vom Kunden angegebene Gebäude und/oder eine Energie-Vor-Ort-Beratung in dem vom Kunden angegebenen Gebäude und/oder die Erstellung einer EnergieEffizienz-Analyse für das vom Kunden angegebene Gebäude (nachfolgend „Produkte“). Die Produkte können telefonisch und schriftlich (per Post / per Fax / per Mail) bestellt werden oder online über die Bestellmaske unter www.ecounion.de oder über die Bestellmaske des Vertragspartners der EcoUnion.
(2) Die Bestellung von Thermografien beinhaltet Terminierung, Anfahrt, Aufnahmen vor Ort, 5 Thermografien auf Hochglanzpapier in dem Format 13 x 18 cm, Thermografiekurzbericht, Versand der Thermografiemappe (nachfolgend „Wärmebildmappe“); die Bestellung eines Energieausweises beinhaltet Auswertung der online eingegebenen bzw. schriftlich auf dem Erfassungsbogen angegebenen Daten und Erstellung des Ausweises durch einen Energieberater, Versand des Ausweises per E-Mail mit PDF-Datei oder auf Kundenwunsch per Post; die Energie-Vor-Ort-Beratung beinhaltet Terminabsprache, Anfahrt, eine bis zu drei Stunden andauernde Beratung vor Ort, schriftlicher Beratungsbericht, Versand des Berichts; die EnergieEffizienz-Analyse beinhaltet die telefonische Gebäudedatenabfrage, die Auswertung der Gebäudedaten sowie einen schriftlichen EnergieEffizienz-Analysebericht.
(3) Der Vertrag kann telefonisch, schriftlich (per Post / per Fax / per Mail) oder online über die Bestellmaske unter www.ecounion.de oder über die Bestellmaske des Vertragspartners der EcoUnion geschlossen werden. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch EcoUnion verbindlich zustande. EcoUnion behält sich vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn es sich um besonders große und schwierige Objekte handelt, für die der Leistungsaufwand durch EcoUnion in einem groben Mißverhältnis zu der Gegenleistung steht.
(4) Verträge kommen ausschließlich mit der EcoUnion AG, Charlottenplatz 6, 70173 Stuttgart zustande. Dies gilt auch, wenn die Dienstleistung durch im Kooperationsverhältnis mit EcoUnion stehende Energieberater durchgeführt werden und durch diese die Rechnungsstellung erfolgt.
§ 3 Rücktritt
(1) Sollte die EcoUnion aufgrund von ihr nicht zu vertretender Umstände (z.B. schlechter und/oder ungeeigneter Witterungsbedingungen) nicht in der Lage sein, die Maßnahmen zur Erstellung von Thermografien in der jeweiligen Kälteperiode (Anfang Oktober eines Jahres bis Ende April des darauffolgenden Jahres) vollständig durchzuführen, steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. Hiervon unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige Rechte des Kunden.
(2) Sofern EcoUnion erst nach Vertragsschluss Kenntnis von den tatsächlichen Maßen und Daten des für die Bestellung relevanten Gebäudes erhält, insbesondere wenn es sich um besonders große und schwierige Objekte handelt, für die der Leistungsaufwand durch EcoUnion in einem groben Mißverhältnis zu der Gegenleistung steht, steht EcoUnion ein Rücktrittsrecht zu. Hiervon unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige Rechte des Kunden.
§ 4 Ausführung, Termine, Kundenpflichten
(1) Die Erstellung der Thermografien erfolgt im Zeitraum einer Kälteperiode (Anfang Oktober eines Jahres bis Ende April des darauffolgenden Jahres).
(1a) Da die Thermografien nachts bei kalten Temperaturen - idealerweise sollte ein Temperaturunterschied von 10-15 Grad Celsius zwischen Außen- und Innentemperatur bestehen - durchgeführt werden muss und eine individuelle Begehung des Grundstücks des Kunden erforderlich ist, wird nach Eingang der Bestellung durch die EcoUnion ein Termin für den Kunden festgelegt. Eine Terminvergabe zur Erstellung der Thermografien erfolgt kurzfristig. Ein individueller Terminwunsch des Kunden kann bei der Tourenplanung nicht berücksichtigt werden. Terminsonderwünsche müssen auf Anfrage berechnet werden. Soweit die Termine durch EcoUnion nicht eingehalten werden können (z.B. wegen ungeeigneter Wetter- und Witterungsverhältnisse), wird EcoUnion dies dem Kunden sobald als möglich mitteilen und einen neuen Termin festlegen.
(1b) Zur Erreichung eines optimalen Ergebnisses hinsichtlich der Thermografien ist es sinnvoll, wenn der Kunde folgende Punkte beachtet: a) Raumtemperatur sollte in der Regel mindestens 10 Grad Celsius über der Außentemperatur liegen. Dies lässt sich in der Kälteperiode grundsätzlich durch normales Heizen erreichen (ca. 16 bis 19 Grad Celsius Innentemperatur); b) Falls möglich, sollten die Fenster zum Termin geschlossen sein; c) Freier Zutritt zum Grundstück (auch nachts); d) Freier Zutritt zu den angrenzenden Nachbargrundstücken, soweit dies zur Abbildung des Gebäudes erforderlich ist. Etwaige Genehmigungen hat der Kunde selbst und auf eigene Kosten einzuholen.
(2) Die Erstellung eines Energieausweises, einer EnergieEffizienz-Analyse und die Durchführung der Energie-Vor-Ort-Beratung sind das ganze Jahr über durchführbar und nicht auf den Zeitraum einer Kälteperiode begrenzt.
§ 5 Lieferung und Fertigstellung der Produkte
(1) Die Lieferung der Wärmebildmappe, die Lieferung des schriftlichen Beratungsberichts über die Energie-Vor-Ort-Beratung sowie die Lieferung des schriftlichen EnergieEffizienz-Analyseberichts erfolgt durch Übersendung per Post durch EcoUnion an den Kunden, die Lieferung der Energieausweise erfolgt entweder per E-Mail mit PDF Datei oder auf Kundenwunsch per Post.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Fertigstellung. Die Fertigstellung der Wärmebildmappe erfolgt spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Thermografien; die Fertigstellung des Energieausweises erfolgt spätestens 6 Wochen nach Erhalt aller relevanten Daten vom Kunden; die Fertigstellung des schriftlichen Beratungsberichts über die Energie-Vor-Ort-Beratung und des schriftlichen EnergieEffizienz-Analyseberichts erfolgt spätestens 6 Wochen nach stattgefundenem Vor-Ort-Termin bzw. der telefonischen Gebäudedatenabfrage bei der EnergieEffizienz-Analyse. Die Lieferfrist beträgt 15 Tage. Der Kunde kann 7 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins EcoUnion schriftlich auffordern binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang dieser Aufforderung kommt EcoUnion in Verzug.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich jeweils inklusive 19% Mehrwertsteuer inklusive Verpackung und Versand bzw. Übergabe. Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Sämtliche Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch EcoUnion. Soweit eine Dienstleistung durch einen im Kooperationsverhältnis mit EcoUnion stehenden Energieberater durchgeführt wird, kann die Rechnungsstellung auch durch diesen erfolgen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt bei den Produkten Wärmebildmappe, EnergieEffizienz-Analyse und Energieausweis mit dem Zeitpunkt des Versandes der Produkte. Bei der Energie-Vor-Ort-Beratung erfolgt die Rechnungsstellung nach Ausführung des Termins.
(4) Soweit der Kunde EcoUnion eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Rechnungsbetrag bei den Produkten Wärmebildmappe, EnergieEffizienz-Analyse und Energieausweis mit dem Zeitpunkt des Versandes der Produkte, bei der Energie-Vor-Ort-Beratung nach Ausführung des Termins, eingezogen.
(5) Gegen Forderungen von EcoUnion steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur soweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB i. V. m. § 355 BGB. Für Verbraucher gilt folgendes:
WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EcoUnion AG
Charlottenplatz 6
70173 Stuttgart
Fax: 0711.238303-10
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 9 Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet EcoUnion lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch EcoUnion oder Erfüllungsgehilfen von EcoUnion beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, so ist die Haftung von EcoUnion auf den vertragstypischen voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
§ 10 Datenschutz
Die vom Kunde zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten werden zur Abwicklung der mit dem Kunde geschlossenen Verträge verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dritte sind externe Dienstleister der EcoUnion, insbesondere Energieberater, welche im Auftrag der EcoUnion Energieberatungen durchführen und Thermografien und Energieausweise erstellen.
§ 11 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12 Anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind, Sitz der EcoUnion AG. Ist ein Verbraucher Vertragspartner der EcoUnion AG, gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
STAND OKTOBER 2011










