
Ab wann ist der Energie-Ausweis Pflicht?
Wozu dient der Energie-Ausweis?
Was ist ein bedarfsorientierter Energie-Ausweis?
Was ist ein verbrauchsorientierter Energie-Ausweis?
Wer braucht einen Energie-Ausweis?
Wie lange ist ein Energie-Ausweis gültig?
Wie erkenne ich, wer zum Ausstellen eines Energie-Ausweises zugelassen ist?
Was ist der Unterschied zwischen Energie-Ausweisen für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude?
Brauchen denkmalgeschützte Gebäude einen Energie-Ausweis?
Was passiert, wenn man der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energie-Ausweises nicht nachkommt?
Kann der Mieter auf die im Energie-Ausweis angegebenen Modernisierungs-Maßnahmen bestehen?
Für alle Gebäude, die neu vermietet (auch Leasing, Pacht o.ä.) oder verkauft werden, ist ein Energie-Ausweis seit dem 1.Juli 2009 Pflicht. Der Besitzer muss dem Mieter oder Käufer, der dies wünscht, einen Energie-Ausweis vorlegen. Legt er den Energie-Ausweis auf Verlangen nicht vor, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bedarfsausweis: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigt der Besitzer bei Vermietung oder Verkauf einen Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis:
Bei Wohngebäuden, die dem Anforderungs-Niveau der Wärme-Schutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen oder für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, hat der Besitzer Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchsausweis oder einem Bedarfsausweis.
Bei Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe-Immobilien) kann er ebenfalls zwischen einem Verbrauchsausweis oder einem Bedarfsausweis wählen. Nach oben
Der Energie-Ausweis soll einen Maßstab schaffen, der es ermöglicht, verschiedene Gebäude im Hinblick auf ihre Energie-Effizienz miteinander zu vergleichen. Außerdem soll er motivieren, die Energie-Effizienz einer Immobilie zu verbessern und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 (Kohlendioxidgas) zu verringern. Mit Energie-Effizienz ist gemeint: weniger Energie-Verbrauch bei gleichem Nutzen.
Für die Beurteilung einer Immobilie im Hinblick auf ihren Energie-Bedarf liegen in der Regel keine Daten vor, die einen Vergleich mit anderen Gebäuden erlauben. Die Verbrauchs-Abrechnung allein ist nicht aussagefähig genug, um ein Gebäude zu beurteilen, weil der Verbrauch auch durch das (sehr unterschiedliche) Nutzer-Verhalten bestimmt wird. Ist jedoch der genaue Energie-Bedarf eines Hauses bekannt, kann dieser mit einer Bewertungs-Skala verglichen werden.
Ferner können daraufhin gezielt Energie-Sparmaßnahmen ergriffen werden. Die Kosten für die Wohnungs- und Gebäude-Beheizung können gesenkt werden. Nach oben
Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energie-Ausweises (Bedarfsausweis) ist sehr aufwendig, da der tatsächliche Gebäude-Zustand (Ist-Zustand) nach den vorhandenen Gegebenheiten (Heizung und Bauteile) erfasst wird.
Der Endenergie-Bedarf des Gebäudes wird mithilfe eines ComputerProgramms anhand der Gebäude-Hüllfläche mit genormten Daten zur Bausubstanz und Heizungs-Anlage berechnet. Dabei bleibt das individuelle Nutzer-Verhalten unberücksichtigt. Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge zu sinnvollen energetischen Modernisierungs-Maßnahmen gemacht. Die Gebäude-Hülle und die Heizanlagen-Technik werden einzeln bewertet. Das Ergebnis ist eine Energie-Kennzahl, die Mietern, Käufern und Hausbesitzern eine konkrete Entscheidungs-Hilfe sein kann und Objekte vergleichbar macht. Auch auf die Energie-Einsparung durch das Nutzer-Verhalten wird eingegangen.
Folgende Daten nimmt der Aussteller auf, um den Energie-Bedarf eines Wohngebäudes zu ermitteln:
- Die technischen Daten der Heizungs-Anlage
- Das beheizte Gebäude-Volumen
- Die Flächen von Fenstern, Außenwänden, Dach, Kellerdecken, Decken
zum unbeheizten Dachraum
- Die verschiedenen Bau-Materialien und Konstruktions-Aufbauten der
Bauteile, Klimadaten wie durchschnittliche Außentemperatur,
geografische Lage des Gebäudes und Luftwechsel sowie den Gewinn
durch Sonnenenergie.
Die Hüllflächen und das beheizte Volumen des Hauses werden anhand von Bauplänen ermittelt. Die Baustoffe werden entweder nach Bau-Alter standardisiert oder nach Angaben aus der Baubeschreibung des Hauses ermittelt.
Die Luftwechsel- und Klimadaten sind Standard-Kennwerte.
Das Ergebnis ist ein genormter Bedarfswert, der vergleichbar ist mit den Angaben zum Kraftstoffbedarf eines Autos oder zur Energie-Effizienz-Klasse eines Elektrogeräts.
Auch der tatsächliche Energie-Verbrauch wird als Vergleichsgröße anhand der Verbrauchs-Abrechnung angegeben. Dies ist ein Indikator dafür, ob zu viel Energie verbraucht wird oder nicht. So beinhaltet der Energie-Ausweis für gewerbliche Objekte zum Beispiel auch die Erfassung des Stromverbrauchs von Beleuchtung und Lüftungs-Anlagen etc.
Der Ausweis für Gewerbe-Objekte kann aufgrund der unklaren Normungs- und Gesetzes-Lage noch nicht offiziell ausgestellt werden.
Der bedarfsorientierte Energie-Ausweis sollte gewählt werden, wenn das Gebäude aufgrund einer späteren Sanierung bereits energetisch verbessert wurde. Nach oben
Der verbrauchsorientierte Energie-Ausweis gibt nur den Energie-Verbrauch der letzten drei Jahre an, der anhand der entsprechenden Rechnungen errechnet wird. Wer lediglich einen Energie-Ausweis benötigt, um seiner Pflicht nachzukommen, sollte sich aus Kostengründen für diesen Ausweis entscheiden.
Beim Verbrauchsausweis wird der Verbrauch vom Energie-Berater witterungsbereinigt umgerechnet. Der Energie-Verbrauchswert im Energie-Ausweis beinhaltet den Energie-Verbrauch für Raumwärme und Warmwasser-Bereitung.
Der verbrauchsorientierte Ausweis bietet keinerlei Vergleichs-Möglichkeit mit anderen Gebäuden. Da nur der Verbrauch bekannt ist, lässt dieser Ausweis keine Beurteilung des energietechnischen Standards des Gebäudes zu. Der energietechnische Standard eines Gebäudes ist nur im bedarfsorientierten Energie-Ausweis zu erkennen.
Der verbrauchsorientierte Energie-Ausweis gilt für das ganze Gebäude. Deshalb enthält er beispielsweise bei einer Eckwohnung, einem Eckhaus, einer Mittelwohnung oder einem Mittelhaus trotz der unterschiedlichen Lagen der Wohnungen immer die gleiche Aussage.
Da eine Vor-Ort- Begehung nicht vorgeschrieben ist, ist der Eigentümer für die Daten-Erfassung des Gebäudes und der Verbrauchs-Angaben selbst verantwortlich. Nach oben
Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
Jeder, der sein Haus verkauft. Auf Anfrage eines potenziellen Mieters oder Käufers
muss der Besitzer den Energie-Ausweis vorlegen.
Bei öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens
1.000qm muss der Energie-Ausweis für alle sichtbar aushängen. Nach oben
Der Energie-Ausweis hat zehn Jahre Gültigkeit nach Ausstellungs-Datum. Danach muss ein neuer Energie-Ausweis erstellt werden.
Spätestens nach einer energetischen Sanierung (zum Beispiel Austausch des Heizkessels gegen einen Brennwert-Heizkessel oder eine Wärmepumpe, Dämmung von Dach und/oder Wänden) sollte der Energie-Ausweis neu berechnet werden. Nach oben
Nur Personen, gem. EnEV § 21 zugelassen sind, dürfen Energie-Ausweise ausstellen. Ganz sicher gehen Sie, wenn der Energie-Berater bei der deutschen Energieagentur (dena) registriert ist. Der Ausweis sollte möglichst von qualifizierten Personen ausgestellt werden, die kein Interesse an einer weitergehenden Leistung haben.
Aussteller müssen bestimmte Qualifikationen haben. Beispielsweise Architekten können Energie-Ausweise ausstellen. Energie-Berater der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) benötigen eine zusätzliche Qualifikation. Bafa-Berater arbeiten darüber hinaus unabhängig und sind für die energetische Sanierungs-Planung geschult.
Sie dürfen außerdem keine handwerklichen Leistungen oder den Verkauf von Energie anbieten. Nach oben
Die EnEV (Energie-Einsparverordnung) unterscheidet Energie-Ausweise für Wohnbereiche und Nicht-Wohnbereiche.
Auch für Nicht-Wohngebäude (gewerbliche Objekte) benötigt der Besitzer einen Energie-Ausweis. Bei Bedarfsausweisen liegt der Unterschied im wesentlich höheren Aufwand für die Erstellung gegenüber dem bei Wohngebäuden. Auch die Verbrauchsausweise für Nicht-Wohngebäude sind aufwendiger zu erstellen als diejenigen für Wohngebäude, weil hier beispielsweise auch der Stromverbrauch für Beleuchtung etc. berücksichtigt wird.
Energie-Ausweise für Mischgebäude
Für Gebäude, die eine Wohnnutzung und eine Nicht-Wohnnutzung haben, benötigt der Besitzer in der Regel zwei getrennte Energie-Ausweise.
Wenn eine Nutzung ca. 90 Prozent beträgt, reicht ein einziger Energie-Ausweis. Nach oben
Für Baudenkmäler ist der Energie-Ausweis nicht zwingend vorgeschrieben, weil Sanierungs-Maßnahmen an diesen Gebäuden unter Umständen nicht durchgeführt werden dürfen. Die Erstellung eines Energie-Ausweises ist jedoch auch hier möglich.
Wenn der Besitzer für das denkmalgeschützte Gebäude jedoch eine Förderung der KfW für das Erreichen eines Neubau-Niveaus erhält, ist es bereits erfasst und ein Energie-Bedarfsausweis erstellt worden. Nach oben
Eine Missachtung der Regelungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Diese sieht Bußgelder bis 15.000 Euro vor.
Jedoch kann der Anspruchs-Berechtigte die Vorlage nicht direkt durchsetzen, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt.
Nur die zuständigen Landesbehörden können die Erstellung eines Energie-Ausweises erzwingen. Nach oben
Ein Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Modernisierungs-Maßnahmen besteht nicht, da der Vermieter die Mietsache (nur) in einem vertragsgemäßem Zustand halten muss. Der Vermieter kann die Mietsache jedoch verbessern (und der Mieter muss dies dulden). Dabei kann er bei einer Gebrauchswert-Erhöhung, Energie-Einsparung usw. die Miete erhöhen. Nach oben
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